Hinweis zum Einsatz von Caravanreglern
Gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 607 „Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen – Betrieb und Prüfung“ sind u. a. Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß der G 607 bei einem Austausch ein Regler nach EN 16129 Anhang D zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz.
Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht.
Mit Wandhalterung zum Anschluss an Gasflaschen mittels Hochdruck-Schlauchleitung. Mit Sicherheitsabblaseventil PRV.
- Betriebsdruck
- 30 mbar
- max. Druck: PS
- 16 bar
- Variante
- ohne Manometer
- Typ
- EN71
- Höhe
- 12,5 cm
- Tiefe
- 6 cm
- Länge
- 8 cm
- Packmaß
- 23,8 x 11,1 x 5,9 cm