Hinweis zum Einsatz von Caravanreglern
Gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 607 „Flüssiggasanlagen in bewohnten Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen – Betrieb und Prüfung“ sind u. a. Druckregler spätestens 10 Jahre nach Herstelldatum gegen neue auszuwechseln. Beträgt der Betriebsdruck der Anlage 30 mbar, ist gemäß der G 607 bei einem Austausch ein Regler nach EN 16129 Anhang D zu verwenden. Für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen mit einem Betriebsdruck von 50 mbar besteht Bestandsschutz.
Eine Umrüstpflicht auf 30 mbar besteht nicht.
Niederdruckregler mit Überdruck-Sicherheitseinrichtung S2SR (ÜDS). Zum direkten Anschluss an die Flüssiggasflasche.
- Betriebsdruck
- 30 mbar
- max. Druck: PS
- 16 bar
- Anschluss Gas
- KLF x G 1/4 LH-KN
- Variante
- mit Manometer
- Typ
- EN61-DS
- Gewicht
- 505 g
- Packmaß
- 22 x 17 x 7 cm
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